Sie wollen unsere kommunalpolitische Arbeit und das Engagement
des SPD-Ortsvereins Norduckermark mit einer Spende per Überweisung finanziell unterstützen?
Bitte nutzen Sie dafür die folgende Bankverbindung:
Kontoinhaber: SPD-Ortsverein Norduckermark
Bank: Sparkasse Uckermark
IBAN: DE91 1705 6060 3431 0007 70
BIC: WELADED1UMP
Verwendungszweck: Spende [Vorname + Name + Anschrift]
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Wichtige Hinweise zum Thema Spenden
Spendenabzugsfähigkeit
Nach § 34g des Einkommensteuergesetzes (EStG) können 50 % der Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650 € jährlich (bei Zusammenveranlagung*) von der Steuerschuld direkt abgezogen werden. Darüber hinaus gehende Beiträge und Spenden bis zu weiteren 1.650 € jährlich sind als Sonderausgaben nach § 10b Einkommensteuergesetz (EStG) abzugsfähig. [*Die Lohn- / Einkommensteuer ermäßigt sich um 50 Prozent der Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung von Paaren um 1.650 Euro. Diese Ermäßigung gilt damit für Spenden bis zur Höhe von insgesamt 1.650 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung bis zu 3.300 Euro (§ 34 g EStG).]
Bescheinigung für das Finanzamt
Bei Spenden bis zu 200 € gilt der Kontoauszug oder der von der Bank bestätigte Einzahlungsbeleg des Auftraggebers als Spendennachweis für das Finanzamt. Ab 2021 gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis bis 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV). Unabhängig von dieser Regelung wird von uns eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt. Bitte hierfür aber unbedingt den Vornamen und Nachnamen sowie die Adresse im Verwendungszweck bei der Überweisung angeben. Für Mitglieder der SPD reichen auch der Name sowie die Mitgliedsnummer zur Identifizierung aus. Sollte der Platz einmal nicht ausreichen, so bitten wir um Mitteilung auf anderem Wege (Telefon, Brief, E-Mail) über die Spende.